Erste Schritte – was tun?
Ruhe bewahren . . .
. . . und dann in dieser Reihenfolge:
- Einen Arzt anrufen.
- Einen Bestatter verständigen.
- Die Angehörigen verständigen.
- Rufen Sie einen Arzt/eine Ärztin an (Hausarzt/Hausärztin oder Tel. 116 117), um den Totenschein ausstellen zu lassen.
- Rufen Sie uns an: Telefon 03643 – 25 15 92
- Wir besprechen in Ruhe, was als nächstes zu tun ist. Wir haben Zeit für Sie.
- Sie können Ihren Angehörigen noch einige Zeit bei sich zu Hause behalten – in Thüringen sind bis zu 48 Stunden erlaubt.
- Wenn Sie es wünschen, überführen wir Ihren Verstorbenen umgehend.
- Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen.
Unser Informationsblatt können Sie hier ausdrucken: Information Trauerfall_Abschied & Bestattung
Sterbeurkunde
Im Standesamt des Sterbeortes wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
Wir erledigen das.
Bitte legen Sie bereit
- den Personalausweis
- für Ledige: die Geburtsurkunde
- für Verheiratete: die Heiratsurkunde
- für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- für Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Falls sich Urkunden nicht auffinden lassen, kümmern wir uns um Ersatz.
Auch die Abmeldung
- der Rente,
- der Lebens-, Kranken- und/oder Sterbegeldversicherungen
erledigen wir für sie.
Unsere Leistungen
- Beratung zu allen Fragen im Sterbefall
- Überführung
- Totenfürsorge
- Begleitung der Abschiednahme / Aufbahrung
- Trauerbegleitung
- Erledigung der Formalitäten
- Organisation der Trauerfeier und Beisetzung
- Trauerreden und individuelle Zeremonien
- Gestaltung von Traueranzeigen und Karten
- Beratung zum Blumenschmuck und zur Musik
- Erdbestattung, Feuerbestattung, Baum- und Waldbestattung, Seebestattung, „Tree-of-life“, „Oase der Ewigkeit“
Zu den Kosten
- Die Kosten machen wir gerne mit einem persönlichen Angebot transparent.
- … können Sie sich an der Übersicht der Verbraucherzentrale Aeternitas
https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick/uebliche-gesamtkosten
orientieren. - Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren und andere Dienstleistungen
(z.B. Zeitungsanzeige, Trauerkarten, Blumenschmuck, Musik, Grabstein und Grabpflege etc.) stimmen wir zuvor mit Ihnen ab. - Grundsätzlich sollten die Bestattungskosten aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden.



